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HINGESCHAUT I Die Kriminalisierung von Menschen auf der Flucht über die Ägäis und das Mittelmeer

Entlang den EU-Anrainerländern werden Menschen auf der Flucht zu hohen Haft- und Geldstrafen verurteilt. Sie bedienten einen Außenborder, in der Hoffnung alle an Bord befindlichen Personen sicher an Land bringen zu können. Wir haben hingeschaut!

Die Europäische Union bekennt sich ausdrücklich zu den Menschenrechten. Dennoch gehören massive Menschenrechtsverstöße an den Außengrenzen Europas zum Alltag. Durch die Finanzierung der Abschottung Europas und unseriöse Deals, wie beispielsweise mit der Türkei, werden diese sogar aktiv gefördert. Milliarden Euro gehen an Drittstaaten, Anrainerländer sowie Institutionen und Behörden zur Migrationsabwehr. So wird gegen den völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtzurückweisung (illegale Push-Backs) verstoßen. Dies betrifft Schutz suchende Menschen, die häufig in libysche Folterlager oder türkische Gefängnisse zurückgebracht werden. Die zunehmende Kriminalisierung von Seenotrettung und Hilfsorganisationen entlang der Fluchtwege über die sogenannte Balkanroute ist aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit von zivilgesellschaftlichen Organisationen gut dokumentiert und wird zumindest von einem gewissen Teil der Gesellschaft skandalisiert. Neben Push-Backs entlang der Grenzen, unterlassener Hilfeleistungen und der Kriminalisierung von Hilfsorganisationen hat das europäische Motto „Migrationsabwehr um jeden Preis“, jedoch eine weitere, kaum bekannte Seite. Das Urteil eines griechischen Gerichts am 13. Mai 2021 gegen den 27 jährigen Mohamad H. aus Somalia zu 146 Jahren Haft wirft ein Schlaglicht auf die Kriminalisierung von Menschen auf der Flucht [3].

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